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  • Ob auch Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Frage des Konsumverhaltens aufgrund des Zeitablaufs noch anlassbezogen und verhältnismäßig ist, kann offen bleiben Filter entfernen

1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Regensburg: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (gelegentlicher Cannabiskonsum) – einstweiliger Rechtsschutz

    Beschluss vom 19.02.2021 – RN 8 S 20.2515

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Schlagworte Schlagworte
  • Austausch einer falschen Rechtsgrundlage
  • Bedenken gegen die Fahreignung
  • Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
  • einmalige Fahrt unter Cannabisbeeinträchtigung
  • Erfolgreicher Antrag
  • fehlendes Trennungsvermögen
  • Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme steht bei einmaliger Fahrt unter Cannabis nicht fest; Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachtens erforderlich
  • Feststehen eines gelegentlichen Cannabiskonsums
  • Gesamtumstände des Einzelfalls
  • Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich, hier bejaht.
  • Gutachtensanordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV setzt feststehenden gelegentlichen Konsum voraus
  • hinreichend aktuelle Erkenntnisse bzw. Anknüpfungstatsachen
  • Langer Zeitraum zwischen Erkenntnissen zu früher feststehendem gelegentlichen Konsum und Gutachtensanforderung (hier ca. 3 ½ Jahre) kann dazu führen, dass Frage des gelegentlichen Konsums neu aufzuklären ist.
  • Zweifel an Fahreignung wegen Cannabiskonsums
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